Monatlich nachschüssig heißt am Ende des Monats und vierteljährlich nachschüssig heißt am Ende eines jeden Quartals. Je länger das Intervall, desto nachteiliger ist es. Denn es wird, so lange keine Rate gezahlt wird, auch nicht getilgt und die Sollzinsen werden auf die Restschuld berechnet. Eine früher auch übliche vorschüssige Zahlweise kommt heute in der Praxis nicht mehr vor.