Bei einer Baufinanzierung findet eine Abtretung wie folgt Anwendung:
- Abtretung der Rechte aus einem Kaufvertrag (Beispielsweise bei einer Zwischenfinanzierung, wenn das Geld aus einem Immobilienverkauf noch nicht zur Verfügung steht, der Kaufvertrag jedoch bereits geschlossen wurde, dann werden die Ansprüche aus dem Kaufvertrag mitunter an die finanzierende Bank abgetreten, um eine Grundschuldeintragung zu vermeiden).
- Abtretung von Grundschulden bei Anschlussfinanzierungen
- Abtretung von Rechten/ Ansprüchen aus Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen)
- Abtretung der Rechte/ Ansprüche aus Bausparverträgen oder Investmentfonds usw.
Bei einer Baufinanzierung kann die Abtretungen von Rechten oder Ansprüchen aus Lebens-/ und Rentenversicherungen oder Bausparverträgen auch als zusätzliche Sicherheit verwendet werden. Damit können gleich mehrere Ziele verfolgt werden: bessere Konditionen beim Darlehensgeber oder die Möglichkeit einer größeren Auswahl an Darlehensgebern für die eigene Baufinanzierung (durch die Erhöhung der Sicherheit für die Bank).
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