zinsBewusst-rechtliches

Aber auch steigende Zinsen nach Ablauf einer sehr günstigen Zinsfestschreibungsperiode können ausschlaggebend sein. Nicht für jede Eventualität lässt sich vorbeugen. Haben Sie jedoch eine Immobilie und ist diese auch noch finanziert, ist aktives Handeln Ihrerseits notwendig. 

Welche Maßnahmen sind unbedingt erforderlich? 

Es gibt zunächst nur zwei Dinge, die Sie tun können, aber auch unbedingt tun sollten: sprechen und informieren. Leider, und das ist eher gängige Praxis, unterbleibt proaktives Handeln der Kreditnehmer gegenüber ihren Gläubigern. Das geschieht nicht, weil man die dunklen Wolken am Horizont nicht aufziehen sieht, sondern weil viele den Kopf aus einem falsch verstandenen Schamgefühl in den Sand stecken. Was im Familien- und Freundeskreis nicht sinnvoll aber verständlich ist, sollten Sie bei Ihrer Bank ganz anders betrachten. Im Gegensatz zu Familie und Freunden haben Kreditgeber täglich mit Kunden zu tun, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb gibt es dort auch für diese Fälle gesonderte Abteilungen und spezialisiertes Personal. Der beste Moment, seinen Banker auf diese unangenehme Situation anzusprechen, ist der Zeitpunkt bevor die erste Rate platzt. Sie signalisieren damit, dass Sie einen Engpass als kritisch erkannt haben und Ihnen die Situation keineswegs gleichgültig ist. 

Welche Erwartungshaltung hat Ihr Banker?   

Sie glauben gar nicht, wie „glücklich“ Sie Ihre Bank mit einer zeitnahen Information machen. Nicht falsch verstehen! Der Banker ist genauso wie Sie noch glücklicher, wenn sich diese Situation vermeiden ließe. Die Praxis zeigt aber oft genug das Gegenteil. Warten, Hinauszögern, Verniedlichen bis hin zum vollständigen Ignorieren des Schriftwechsels sind keine probaten Ratgeber und führen letztendlich zur Zwangsmaßnahmen. Selbst wenn sich trotz dieses Verhaltens noch etwas retten ließe, sitzt dort eben auch nur ein Mensch, der sich durch das Auftreten und Handeln seiner Schuldner beeinflussen lässt. Ist ein Darlehen erst einmal gekündigt, greifen Automatismen, die sehr oft in einem Zwangsverfahren münden. Die Bank selbst ist Kreditgeber und damit verdient sie auch ihr Geld – nicht mit Kündigung und Abschreibung von Krediten. Deshalb ist der Bankberater auch daran interessiert, dass ihre Finanzierung mittelfristig auch wieder läuft. 

Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Monatsrate nicht mehr zahlen können?

Welche Schritte müssen Sie unternehmen? 

  • Informieren Sie Ihre Bank über den Grund und die nach Ihrer Einschätzung realistische Dauer des Engpasses
  • Erklären Sie, wodurch der Engpass wieder aufgelöst werden kann
  • Sprechen Sie über eine temporäre Ratenaussetzung
  • Klären Sie, ob, wann und wie ausgesetzte Raten nachgeholt werden

 

Die Bank ist froh über jeden Kunden, wenn er in derartigen Situationen überhaupt reagiert. Zeigt er sich dann auch noch klar in seinen Gedanken und gibt sich lösungsorientiert, wird die Bank auf Vorschläge wohlwollend eingehen. Natürlich prüft auch der Kreditgeber die Machbarkeit. Kommt der Kunde mit einer schlüsselfertigen Lösung, bedeutet das auch für den Banker weniger Arbeit. 

Rechtzeitiges Handeln löst ProblemeEs gibt jedoch auch Konstellationen in denen es trotz rechtzeitigen Handelns und Engagements keine Möglichkeit bzw. keine Aussicht auf mittelfristige Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse gibt. Auch für diese Fälle gilt es, nicht den „Kopf in den Sand zu stecken“, sondern konstruktiv daran mitzuwirken, den Schaden zu begrenzen. In diesem Fall darf auch ein Verkauf der Immobilie kein Tabuthema mehr sein. Wenn es das Familienheim ist, möglicherweise viel Eigenleistung und Herzblut eingebracht wurden, ist eine solche Entscheidung schmerzlich und bitter. In den meisten Fällen hat es aber auch ein Leben vor der eigenen Immobilie gegeben. Stimmen Sie diesbezüglich einen Fahrplan mit Ihrer Bank ab. Solange Sie noch der Verkäufer sind, können Sie gestalten. Sei es den Preis oder den Übergabezeitpunkt. Steht Ihr Objekt erst einmal unter Zwangsverwaltung, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als zu reagieren. Gerichtskosten, Rechtsanwaltshonorare, keine Verhandlungsoption bei einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung ergeben bei einer Zwangsversteigerung eher geringere Erlöse als bei einem freihändigen Verkauf.

Tipp zur drohenden ZwangsversteigerungDie Handlungsweisen, die bei den ersten Anzeichen wirtschaftlicher Schwächezeiten für den richtigen Umgang mit seiner Immobilienfinanzierung gültig sind, lassen sich auf den Umgang mit jedem Gläubiger übertragen. Verantwortungsvoller Umgang sorgt beim Gegenüber für Widerhall. Das gilt auch für die Fälle, in denen Sie Lastschriftmandate erteilt haben (Stromversorger, Gemeinde-oder Stadtkassen, Telekommunikationsunternehmen etc.) oder jegliche andere Kredite – auch die sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen für Fernseher und Waschmaschinen. 

Melden Sie sich gerne bei uns – wir unterstützen Sie.