Neben dem Immobilienwert an sich und den Einkommensverhältnissen älterer Menschen, gibt es den Zeitpunkt des Renteneintrittes. Steht dieser kurz bevor, so kann es einerseits zu Auflagen von Banken kommen und andererseits ist es natürlich im eigenen Interesse, die dann neue Einkommenssituation bei Rentenbeginn bei der Baufinanzierung zu berücksichtigen. Damit ist gemeint, dass auf Basis der zu erwartenden Renteneinkünfte die monatliche Darlehensbelastung geplant werden sollte. Mögliche Auflagen für ältere Menschen bzw. Rentner sind erhöhte Tilgungen (damit bis zu einem Alter „x“ das Darlehen größtenteils zurückgeführt ist), erhöhte Eigenkapitalanforderungen oder auch mit Mitverpflichtung etwaiger Erben im Darlehensvertrag. Diese Auflagen sind jedoch keinesfalls standardisiert, sondern werden individuell für ältere Darlehensnehmer mit der Bank vereinbart.
Baufinanzierung mit 50 Jahren
Grundsätzlich kann ein Ziel sein, das Darlehen bis zum Renteneintritt vollständig oder zumindest größtenteils zu tilgen. Mit Anfang 50 sind dafür zwar hohe Tilgungen (ca. 7-9%) notwendig, dann wäre man allerdings zu Rentenbeginn schuldenfrei. Ist einem die Darlehensbelastung zu hoch, dann wird etwas später entschuldet. Dazu sollte man sich einen Darlehensgeber suchen, welcher Tilgungswechselmöglichkeiten regulär zulässt, damit zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die monatliche Rate bei Bedarf etwas gesenkt werden kann. So hat man auch bei geringeren Renteneinkünften noch Luft für andere Dinge.