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Kündigung 489

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Kündigung nach Paragraf 489 BGB?
Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren (489 BGB)

Verbraucher haben ein ordentliches Recht auf Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Diese Regelung gilt also für alle Baukredite mit mehr als 10...

Juni 04 , 2015