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Forward

Kuendigung eines Forward-Darlehens nach §489 BGB
Forward-Darlehen können eher gekündigt werden als gedacht. Damit werden diese Darlehen attraktiver.

Immobilienbesitzer haben nach §489 BGB das Recht ein Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung ordentlich zu kündigen. Gerade für lange Zinsfestschreibung gilt diese Möglichkeit als wertvolle Option. Nur wie verhält es...

Juni 03 , 2016