Wann müssen Bereitstellungszinsen oder Bereitstellungsprovisionen gezahlt werden? Die Infografik gibt ein besseres Verständnis.
 

Weshalb fällt Bereitstellungsprovision zusätzlich an?

Banken verlangen für die längerfristige Bereitstellung eines Darlehens Bereitstellungszinsen, wenn dieses nicht abgerufen wird. Bei einem Neubauvorhaben oder Modernisierungen erfolgt die Auszahlung eines Darlehens normalerweise in Teilbeträgen. Immer abhängig vom Baufortschritt und dem bereits eingesetzten Eigenkapital. Grob lässt sich folgendes festhalten: Die Bereitstellungsprovision wird auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens gezahlt, Sollzinsen (im Darlehensvertrag vereinbart) auf den bereits abgerufenen Darlehensteilbetrag. Während einer bereitstellungszinsfreien Zeit ist der Bauherr genau von diesen Bereitstellungszinsen befreit. Und genau hier liegt der Kern der Frage: Was kostet mich die Verlängerung einer bereitstellungszinsfreien Zeit im Gegensatz zur Zahlung von Bereitstellungszinsen? 

Die Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgt taggenau. Hier sehen Sie ein Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen.

Wann müssen Bereitstellungszinsen bzw. die Bereitstellungsprovision gezahlt werden?

Während Ihrer Bauphase ist es wichtig, dass Sie die zu leistenden Zahlungen im Vorfeld grob abschätzen können, damit es keine Überraschungen gibt. Die folgende Grafik hilft besser zu verstehen, wann Bereitstellungszinsen und wann die Sollzinsen auf das Darlehen gezahlt werden müssen.

Wann müssen Bereitstellungszinsen oder Bereitstellungsprovisionen gezahlt werden? Die Infografik gibt ein besseres Verständnis.