Änderungen der KFW zu Mitte April 2018 – Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Kauf- und Bauvorhaben mit günstigen Krediten. Für die Programme „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ wurden nun deutliche Produktverschlechterungen kommuniziert. Diese gelten ab dem 17. April 2018. Alle bis zum 16. April 2018 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zu den aktuellen Bedingungen genehmigt.

Welche Änderungen werden für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ umgesetzt und was bedeutet dies?

1) Sollzinsbindung:

Die Zinsbindungsfrist von 20 Jahren für das Programm „Energieeffizient Bauen“ fällt komplett weg. Damit sind bei der KfW maximal 10 Jahre Zinssicherheit möglich. Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gab es bisher schon kein 20-Jahres-Angebot.

2) Bereitstellungszinsfreie Zeit

Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird für beide oben genannten Programme von 12 auf 6 Monate verkürzt. Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage wird dann für den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil ein Bereitstellungszins von 0,25% pro Monat von der KfW berechnet.

3) Sondertilgungen

Bisher waren kostenfreie Sondertilgungen für beide Programme möglich. Diese entfallen nun komplett. Sie können Ihr Darlehen nun lediglich gegen Zahlung einer individuellen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig, d.h. innerhalb der Sollzinsbindung, tilgen.

Was sollten hinsichtlich der kommunizierten Frist beachten?

Die neuen Bedingungen gelten ab dem 17.04.2018. Alle bis zum 16. April 2018 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zu den aktuellen Bedingungen genehmigt.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass einige Banken ihre EDV-Systeme bereits vor Ablauf dieser Frist umstellen und eine Beantragung zu Altbedingungen bereits eher endet. Ein rechtzeitiges Beantragen der Mittel ist daher ratsam.

Empfehlung:

Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die begleitenden Darlehensgeber. Dabei bieten nicht alle Darlehensgeber durchweg alle KfW-Programm an. Ob Ihr Vorhaben bei der KfW überhaupt förderfähig ist und es sich lohnt, das können wir Ihnen gerne näher in einem Gespräch erläutern.

Tipp: Änderungen der KfW in 2016 und 2017.